Die peinliche Befragung oder auch hochnotpeinliche Befragung bezeichnet ein Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit des hohen und späten Mittelalters sowie der Frühen Neuzeit. Die peinliche Befragung wird auch scharfe Frage oder Tortur genannt. Der Begriff peinlich ist dabei abgeleitet von Pein im Sinne von Qual.
Peinliches Verhör ursprünglich war die peinliche Befragung die Hauptvernehmung des Angeklagten bei Inquisitionsprozessen, später verstand man unter der peinlichen Befragung schlicht und einfach den Einsatz der Folter, um von einem Angeklagten ein Geständnis zu erwirken.
Ausgeschlossen von der peinlichen Befragung als Anwendung waren lediglich Kinder unter 14 Jahren, Behinderte, Greise, schwangere Frauen, Geisteskranke, stumme Menschen, sowie kranke Personen, welche die peinliche Befragung von Haus aus nicht lebend überstanden hätten.